Durch die regelmässige Wartung der Fenster und Türen kann die Lebensdauer der Produkte verlängert und Schäden an Beschlägeteile frühzeitig erkennt und behoben werden. Somit kann die Möglichkeit verringert werden, dass ein Defekt bei Fenstern und Türen auftritt. Ebenso ist die Dichtigkeit gegenüber Wassereintritt und Zugluft besser gewährleistet.
Wir empfehlen ca. alle 2-4 Jahre (abhängig davon, wie oft ein Fenster benutzt wird)
Auf jeden Fall ist es besser einen Fachmann beizuziehen, da die Fenstereinstellungen nicht durch ein Laien gemacht werden können.
Ja. Die Getriebeelemente können auch durch die Endkunden geölt werden. Wichtig hierbei ist, dass das richtige Schmiermittel verwendet wird (Wichtig! KEIN WD40).
Für den Unterhalt Ihrer Fenster und Türen unterbreiten wir Ihnen gerne ein Service-Angebot. Der EHS Baudienstleistungen GmbH Service- und Wartungsvertrag stellt sicher, dass bei Ihren Fenstern und Türen in angemessenen Zeitabständen die notwendigen Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der EHS Baudienstleistungen GmbH FensterTürenService unter der Nr. 071 544 69 69.
 Kontrolle der Gängigkeit der Fenster und evtl. neu einrichten.
 Kontrolle der Gängigkeit der Kunststoff-Haustüren und evtl. neu einrichten.
 Kontrolle der Bandbeschläge und evtl. neu einstellen und schmieren.
 Kontrolle der Verschlussbeschläge und evtl. neu einstellen und schmieren sowie allfälliger Ersatz von
Verschleissteilen wie Kloben, etc.
 Kontrolle von Spezialbeschlägen wie Drehkipp, Oblichtöffner, etc. und wo nötig schmieren und neu
einregulieren sowie evtl. Ersatz von Verschleissteilen.
 Kontrolle und sofern notwendig Auswechseln von Falz- und Verglasungsdichtungen.
 Kontrolle Gummidichtungen und behandlung
 Kontrolle von Farbanstrich, Einbrennlackierung, Eloxierung oder anderen Oberflächenbehandlungen.
 Kontrolle der Verglasung, Versiegelung, Verkittung sowie Prüfen der Kondensatfreiheit zwischen den
Scheiben von Isoliergläsern.
 Kontrolle aller Anschlussfugen des Fensters ans Bauwerk wie Verkittungen, Versiegelungen und
Verleistungen sowie anderer Fassadenteile.

In der Regel alle 2 Jahre.
Bis und mit dem in diesem Vertrag festgehaltenen letzten Kontrolldatum ist dieser Vertrag nicht kündbar. Nach den Kontrollarbeiten im letztaufgeführten Wartungsjahr kann der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Im Falle der Vertragsauflösung durch den Hauseigentümer erlischt jede weitere Garantieverpflichtung seitens der EHS Baudienstleistungen GmbH. Ebenso bewirkt der Aufschub der von der EHS Baudienstleistungen GmbH angeordneten Servicearbeiten durch den Vertragspartner die unverzügliche Auflösung des Vertrages ohne Kündigung. In diesem Falle erlischt auch die Garantie Verpflichtung nach SIA 118 durch den Auftragnehmer. Wird von der Kündigung durch keine der Parteien Gebrauch gemacht, verlängert sich der vorliegende Vertrag um ein weiteres Kontrollintervall.